Exklusivpflege
Exklusivpflege
Exklusivpflege
Exklusive ambulante Betreuung im häuslichen Umfeld
Erhöht sich der Pflegebedarf im Alter oder bei Erkrankung stellt sich oft die Sorge ein, die vertraute Umgebung bald verlassen zu müssen. Ein Pflegeheimplatz wird gesucht, um eine umfassende Betreuung zu garantieren. Eine lange Suche mit vielen Fragen beginnt: Welche Heime gibt es in der Nähe der Angehörigen? Welche davon haben noch freie Plätze? Werden meine Angehörigen dort gut betreut? Fühlt sich die pflegebedürftige Person wohl mit der Entscheidung? Wie hoch werden die Kosten sein?
Dabei gibt es eine Alternative zu der Unterbringung im Heim: Die mehrstündige, ambulante Versorgung in den eigenen vier Wänden.
Exklusivpflege ist eine zeitintensive, ambulante Pflege zu Hause.
„Die meisten Menschen […] möchten für den Fall der Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit zuhause betreut und gepflegt werden: Im vertrauten Umfeld und am liebsten durch vertraute Personen. “ (Bundesministerium für Gesundheit)
Angehörige sind jedoch oft durch berufliche oder private Umstände nicht in der Lage die Pflege im vollen Ausmaß zu übernehmen. Die Pflegeübernahme bedeutet einen erheblichen Einkommensverlust oder die Betreuung der Kinder kann nicht garantiert werden.
Exklusivpflegepflege kann hier aushelfen, sie bietet eine umfassende Pflegebetreuung am Wohnort ohne ständig wechselnde Betreuungsperson. Es handelt sich um eine exklusive Leistung, bei der ein oder mehrere Betreuer einige Stunden pro Tag ambulante Betreuungsleistungen erbringt. Üblicherweise handelt es sich um 6 – 8 Stunden am Tag, verteilt zwischen 07:00 und 20:00. Alternativ bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der Nachtversorgung an. Ist eine intensivere, zeitlich lückenlose Betreuung notwendig, wird diese von mehreren Betreuern gewährleistet.
Die Betreuer sind NICHT 24 Stunden im Einsatz, da dies nach deutschem Arbeitszeitschutzgesetz verboten ist.
Wir arbeiten nicht – wie meist üblich am Markt – mit einer ‚Agentur-Lösung‘, bei der die Betreuungsperson im Ausland angestellt sind und oftmals unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden. Wir beschäftigen unsere Mitarbeiter in unseren Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland. Sie unterliegen dabei deutschen Arbeitsschutz- und Sozialversicherungsregelungen, die auch regelmäßig durch staatliche Institutionen kontrolliert werden. Somit leisten Sie als Kunde auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit des Berufs in unserer Gesellschaft.
Die Betreuer leisten Unterstützung im Alltag, kümmern sich um leichte Haushaltstätigkeiten und leisten Gesellschaft. Sie helfen Ihnen bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens und unterstützen Sie bei Dingen, die Sie nicht mehr selbstständig erledigen können:
Tätigkeiten der Exklusivpflege
- Unterstützung bei An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Köperpflege, d.h. Duschen, Haar- und Hautpflege, Zahnreinigung
- Essenszubereitung und wenn notwendig Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Toilettengang bzw. Inkontinenzversorgung
- Mobilisierung und Bewegung: Hilfestellung beim Hinsetzen und Aufstehen, Gehübungen
- Ausflüge und Spaziergänge
- Begleitung zu Ärzten, Therapeut, Apotheken, Ämtern, Friseur, …
- Regelmäßige Erledigungen wie Lebensmitteleinkäufe
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Wohnungsreinigung, Kochen, Müllentsorgung, Wäsche waschen
- Gesprächspartner, Gesellschaftsspiele, Erinnerungsarbeit, …
Regelmäßige Pflegevisiten
Durch die Organisation über unsere Pflegedienste ist die Qualität der Betreuung gesichert. Mindestens 2x im Monat führt eine Pflegefachkraft eine Pflegevisite durch. Darüber hinaus bieten wir eine ständige Rufbereitschaft durch eine Fachkraft.
Kosten und Abrechnung mit den Pflegekassen
Die Kosten der Exklusivpflege sind von mehreren Faktoren abhängig:
- Pflegegrad
- Anzahl der Pflegebedürftigen
- (Anzahl der) Nachteinsätze, da sich dadurch der Personalbedarf erhöht
- Fachliche Qualifikation der Betreuungsperson/Pflegekraft
Wir bieten eine transparente Kostenaufstellung und erklären Ihnen die einzelnen Positionen. Weiters unterstützen wir bei der Abrechnung mit den Pflegekassen, dessen Vertragspartner wir sind.
Ein weiterer Vorteil für Sie: als Vertragspartner aller Kassen können die Pflegesachleistungen je nach Höhe des Pflegegrades sowie alle damit verbundenen Budgets mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Somit ist auch eine Versorgung im Rahmen der Verhinderungspflege möglich.
Unsere Kunden müssen nicht für die Verpflegung der Betreuungskraft aufkommen.
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Die Betreuungspersonen sind bei uns wie alle Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig gemeldet, sowie haftpflichtversichert über die Berufsgenossenschaft und unterliegen dem deutschen Arbeitsschutzgesetz. Sie sind bei unseren ambulanten Pflegediensten legal angestellt. Sie müssen Sich daher um nichts sorgen. Wir kümmern uns um alle arbeitgeberseitigen Sozialabgaben, um die Kranken- und Haftpflichtversicherung sowie die sogenannte „A1- Bescheinigung“. Diese belegt Ihnen, dass Steuern und Sozialabgaben im jeweiligen Heimatland bezahlt werden.
Durch uns ist eine legale und rechtskonforme Anstellung der Betreuungsperson garantiert. Sie müssen Sich keine Sorgen um die Art der Anstellung oder Sozialabgaben machen.
SCHON GEWUSST? Wir verwenden bewusst den Begriff „Betreuungsperson“, „Betreuer“ oder „Hilfskraft“, auch „ergänzende Hilfe“ oder „angelernte Hilfskraft“.
Die Bezeichnung 24 Stunden Pfleger ist irreführend, da die meisten Arbeitskräfte nicht examinierte Pflegefachkräfte sind und auch nicht 24 Stunden am Stück arbeiten. Für bestimmte medizinische Verordnungen müssen zusätzlich zur Betreuungsleistung examinierte Pflegefachkräfte herangezogen werden. Dies ist rechtlich gültig für alle Anbieter der Exklusivpflege.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf, um Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot machen zu können. Wir beraten Sie in Ihrer persönlichen Situation ganz individuell über alle Möglichkeiten.
Unter Standorte finden Sie den ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe.
Du hast Fragen zur Exklusivpflege?
Wir beraten Dich gern!
Deine Ansprechpartnerin: Carina Hain
Telefon:
0800 10 200 44
E-Mail: exklusivpflege@cosmea-pflege.de
FAQ : Antworten auf häufige Fragen zur Exklusivpflege
Wie teuer ist diese Betreuungsform? Ist das sehr viel teurer als der Platz im Heim?
Die Kosten variieren nach Pflegegrad und Stundenanzahl pro Woche. Für die Kostenaufstellung, sind im Vorfeld einige Fragen zu klären: Pflegt ein Angehöriger am Wochenende? Anzahl der Nachteinsätze (d.h. wieviel Personal wird benötigt?) usw.(siehe oben)
Wir versprechen Ihnen eine transparente Kostenaufstellung ohne bösen Überraschungen. Fragen Sie bei uns einen unverbindlichen Kostenvoranschlag an.
Ist die Betreuungsperson 24 Stunden im Einsatz?
Nein, unsere Betreuer sind nicht 24 Stunden im Einsatz. Eine Rund-um-die-Uhr Betreuung von einem Betreuer ist arbeitsrechtlich verboten, da die wöchentliche Arbeitszeit nach deutschem Arbeitszeitschutzgesetzt 60 Stunden nicht überschreiten darf.
Die Aufteilung der Arbeitszeiten geschieht in Absprache zwischen dem Pflegedienst, der Betreuungsperson, den Angehörigen und der pflegebedürftigen Person. Es ist im Interesse aller, das Arbeitszeitenregelungen, wie zum Beispiel Pause-, Ruhe- und Freizeitregelungen entsprechend eingehalten werden.
Sind das immer Betreuungskräfte aus dem Ausland? Verstehen diese meine Sprache?
Ja, meistens handelt es sich um Kräfte aus dem Ausland – insbesondere aus osteuropäischen Staaten. Unsere Kräfte sind geschult und erfahren. Die jeweiligen Deutschkenntnisse sind verschieden, aber Sie können Sich auf jeden Fall gut verständigen. Es ist in der Regel nicht ihr erster Einsatz und sie bringen alle notwendigen Kenntnisse mit. Unsere Pflegedienste sind für Sie zusätzlich als Ansprechperson da, sollte es zu Missverständnissen kommen. Wir bieten eine Rufbereitschaft für unsere Patienten und Betreuer. Die Pflegemaßnahmen und Betreuungsintensität werden in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen mit der Pflegedienstleitung besprochen und angepasst.
Was, wenn ich mich mit der Betreuungsperson nicht verstehe?
Dies kommt nicht oft vor. Die Betreuungspersonen sind erfahren, herzlich und sehr engagiert. Sollten Sie jedoch trotzdem Bedenken haben und einen Wechsel wünschen, ist dies selbst verständlich möglich. Wir organisieren kostenlos und so schnell wie möglich den Wechsel der Betreuungskraft.
Welche zusätzlichen Leistungen bietet der ambulante Pflegedienst an?
Die Betreuer sind geschult, jedoch in der Regel keine examinierten Pflegefachkräfte. Daher dürfen sie, in Abhängigkeit der gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Bundesland, keine medizinische Behandlungspflege durchführen. Diese erfolgt auf ärztliche Anordnung und wird daher unabhängig vom Pflegegrad von der Krankenkasse bezahlt. Beispiele für medizinische Verordnungen sind das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Injektionen oder das Verabreichen von Medikamenten. Liegen diese Verordnungen vor, unterstützen unsere examinierten Pflegefachkräfte mit der Durchführung.
Wie lange ist der Betreuer bei mir und was mache ich, wenn er Urlaub hat oder krank wird?
Die Betreuer sind meist für einige Wochen bei Ihnen im Einsatz, bevor Sie für eine Zeit in ihr Heimatland gehen, um anschließend wieder zu Ihnen zurück kommen. Im Idealfall wechseln sich zwei Betreuer ab. Je intensiver die Betreuung ist (wenn zum Beispiel Nacht- und Wochenenddienste notwendig sind), kann es sich auch um mehrere Personen handeln.
Für kurzfristige Ausfälle ist unser ambulanter Pflegedienst gut ausgestattet. Wir garantieren Ihnen zu jeder Zeit eine lückenlose Versorgung. (Heimat-)Urlaube werden mit allen gemeinsam im Vorfeld abgesprochen und ein entsprechender Ersatz organisiert. Bitte beachten Sie, dass durch die Pandemie nun längere Vorlaufzeiten in der Organisation entstehen, da Quarantäne und andere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Kann ich den Betreuer nicht einfach selbst anstellen?
Sie können auch die Rolle des Arbeitgebers übernehmen, jedoch liegt dann jeglicher organisatorischer Aufwand bei Ihnen. Alle Versicherungsleistungen und zusätzliche Kosten wie Lohnfortzahlungen bei Krankheitsfall oder Urlaub müssen Sie begleichen. Für den Krankheits- oder Urlaubsfall müssen Sie einen weiteren Mitarbeiter anstellen, womit der organisatorische wie auch finanzielle Aufwand steigt. Der große Vorteil einer Anstellung der Betreuungsperson bei uns ist die einfachere Kostenübersicht und die Reduktion des organisatorischen Aufwands auf ein Minimum.
Was passiert, wenn ich den Eigenanteil nicht mehr bezahlen kann?
Sie können in diesem Fall einen Antrag beim Sozialamt/Landratsamt stellen. Unsere Pflegedienste stehen im guten Kontakt mit den zuständigen Ämtern, Sie werden also sowohl von den Ämtern wie auch von uns bei der Antragstellung beraten. Nach positiver Prüfung Ihres Antrages wird der Eigenanteil oder ein Teil davon vom Sozialamt übernommen.
„Personen, die zuhause gepflegt werden, können unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.“ * (Website Sozialministerium)

Unsere Leistungen
Wir begleiten Sie von Beginn an und erbringen eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege.