Kampagne "Mitarbeiter werben Mitarbeiter"
Das Wichtigste auf einen Blick
1. Kommunikation der Empfehlung
Die Empfehlung muss aktiv und eindeutig vor Beginn des Bewerbungsprozesses angegeben werden. Eine nachträgliche Mitteilung der Empfehlung — z. B. nach Vertragsunterzeichnung — wird nicht berücksichtigt.
- Mitarbeitende, die eine Person empfehlen möchten, senden ihre Empfehlung vor dem Vorstellungsgespräch schriftlich per E-Mail an die Pflegedienstleitung (PDL) und setzen das Recruiting-Team (bewerbung@cosmea-pflege.de) in CC.
- Die empfohlene Person muss die Empfehlung mündlich im Vorstellungsgespräch bestätigen.
- Im Fall einer Einstellung leitet die PDL die Information an den zuständigen Betriebsleiter weiter.
- Der Betriebsleiter gibt die Empfehlung anschließend per E-Mail an bewerbung@cosmea-pflege.de und personal@cosmea-pflege.de frei und stößt damit den Empfehlungsprozess offiziell an.
- Wichtig: In allen E-Mails (inkl. CC an das Recruiting-Team und der Freigabe durch den Betriebsleiter) müssen folgende Informationen vollständig enthalten sein:
- Name des Mitarbeiters, der die Empfehlung ausgesprochen hat
- Name der empfohlenen Person
- Geplante Wochenstunden
- Gewünschte Position
- Standort
2. Auszahlung der Prämie
- Maximale Auszahlungssumme: Die Höhe der Empfehlungsprämie variiert je nach Position des empfohlenen Mitarbeiters sowie dessen Arbeitszeitmodell:
- Führungskräfte (Betriebsleitung / Standortleitung / Pflegedienstleitung): 2.000 Euro
- Pflegefachkräfte (mit 3-jähriger Pflegeausbildung) und Bürofachkräfte: 1.200 Euro
- Fachkräfte (mit 1-jähriger Pflegeausbildung): 1.000 Euro
- PHK/EH (Pflegehelfer und -assistenz): 800 Euro
- Hauswirtschaft: 600 Euro
- Prozentualer Anteil nach Arbeitszeitmodell:
- Pflegefachkräfte:
- 20-32 Std./Woche: 100 % der Prämie
- Sonstige Stundenanzahl: 60 % der Prämie
- ≤ 10 Std./Woche: 0 % der Prämie
- Führungskräfte und Bürofachkräfte:
- 40 Std./Woche: 100 % der Prämie
- Teilzeitmodelle: 60 % der Prämie
- ≤ 10 Std./Woche: 0 % der Prämie
- Pflegefachkräfte:
3. Auszahlung der Prämie
- 33 % der Prämie werden ausgezahlt, wenn der Mitarbeiter in den ersten sechs Wochen nach Arbeitsbeginn überwiegend arbeitsfähig war und tatsächlich gearbeitet hat. Kurze Fehlzeiten (z. B. aufgrund von Krankheit bis zu insgesamt fünf Kalendertagen) schließen eine Auszahlung nicht aus. Längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder andere Fehlzeiten können eine Auszahlung ausschließen. Die Auszahlung erfolgt mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Ablauf der sechs Wochen. Der genaue Auszahlungstermin hängt vom individuellen Eintrittsdatum sowie den Abrechnungsprozessen des Personalverwaltung-Teams ab.
- 67 % der Prämie werden ausgezahlt, wenn der Mitarbeiter sechs Monate nach Arbeitsbeginn weiterhin im Unternehmen beschäftigt ist und in diesem Zeitraum überwiegend arbeitsfähig war sowie tatsächlich gearbeitet hat. Auch hier schließen kurze Fehlzeiten (z. B. Krankheitstage bis zu insgesamt zehn Kalendertagen innerhalb der sechs Monate) eine Auszahlung nicht aus. Längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder andere erhebliche Fehlzeiten können die Auszahlung ausschließen. Die Auszahlung erfolgt mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Ablauf der sechs Monate. Der genaue Auszahlungstermin hängt vom individuellen Eintrittsdatum sowie den Abrechnungsprozessen des Personalverwaltung-Teams ab.
4. Beispiel für eine korrekte Empfehlung mit Auszahlungssumme und Arbeitszeitmodell
Anna Schmidt, Pflegefachkraft bei der Cosmea Pflege Heidelberg GmbH, möchte ihren Bekannten Johann Becker für die Position des Pflegefachmanns empfehlen. Sie sendet vor dem Vorstellungsgespräch eine E-Mail an die Pflegedienstleitung und setzt das Recruiting-Team (bewerbung@cosmea-pflege.de) in CC.
In der E-Mail sind folgende Angaben enthalten:
- Name der empfehlenden Mitarbeiterin: Anna Schmidt
- Name der empfohlenen Person: Johann Becker
- Geplante Wochenstunden: 25 Std./Woche
- Gewünschte Position: Pflegefachkraft
- Standort: Heidelberg
Johann Becker bestätigt im Vorstellungsgespräch, dass er auf Empfehlung von Anna Schmidt zur Bewerbung motiviert wurde. Nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung leitet die PDL die Information an den Betriebsleiter weiter. Der Betriebsleiter gibt die Empfehlung offiziell per E-Mail an bewerbung@cosmea-pflege.de und personal@cosmea-pflege.de frei.
Berechnung der Prämie für Anna Schmidt:
- Johann Becker wird als Pflegefachkraft mit 25 Wochenstunden eingestellt. Da 25 Stunden pro Woche in diesem Modell als 100 % Arbeitszeit zählen, erhält Anna Schmidt 100 % der Prämie, die entspricht in diesem Fall 1.200 Euro.
Auszahlungsmodalitäten:
- 33 % der Prämie (400 Euro) werden ausgezahlt, sobald Johann in den ersten sechs Wochen überwiegend arbeitsfähig war und tatsächlich gearbeitet hat.
- 67 % der Prämie (800 Euro) werden ausgezahlt, wenn Johann sechs Monate nach Arbeitsbeginn weiterhin im Unternehmen ist und überwiegend arbeitsfähig war.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Kampagne "Mitarbeiter werben Mitarbeiter"
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme an der Kampagne „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ (nachfolgend „Kampagne“), die von allen Gesellschaften der Cosmea Pflege Gruppe, durchgeführt wird. Durch die Teilnahme an der Kampagne erklären sich die Teilnehmer mit diesen AGB einverstanden.
2. Laufzeit
Die Kampagne ist zeitlich befristet und läuft bis einschließlich 31. Dezember 2025.
Die Cosmea Pflege Gruppe behält sich das Recht vor, die Laufzeit der Kampagne zu verlängern, zu verkürzen oder die Bedingungen der Kampagne anzupassen. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an der Kampagne sind alle Mitarbeiter der Cosmea Pflege Gruppe, ausgenommen Führungskräfte (Betriebsleiter, Standortleitungen, Pflegedienstleitung), die eine Empfehlung für einen neuen Mitarbeiter aussprechen. Die Kampagne richtet sich an alle bestehenden Mitarbeitenden, die einen qualifizierten Vorschlag für eine Einstellung machen.
Geringfügig Beschäftigte dürfen an der Kampagne teilnehmen. Durch die Auszahlung der Prämie kann das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig werden. Eine individuelle Rücksprache mit dem Personalverwaltungs-Team wird empfohlen.
4. Kommunikation der Empfehlung
Die Empfehlung muss aktiv und eindeutig vor Beginn des Bewerbungsprozesses angegeben werden. Eine nachträgliche Mitteilung der Empfehlung — z. B. nach Vertragsunterzeichnung — wird nicht berücksichtigt.
- Mitarbeitende, die eine Person empfehlen möchten, senden ihre Empfehlung vor dem Vorstellungsgespräch schriftlich per E-Mail an die Pflegedienstleitung (PDL) und setzen das Recruiting-Team (bewerbung@cosmea-pflege.de) in CC.
- Die empfohlene Person muss die Empfehlung mündlich im Vorstellungsgespräch bestätigen.
- Im Fall einer Einstellung leitet die PDL die Information an den zuständigen Betriebsleiter weiter.
- Der Betriebsleiter gibt die Empfehlung anschließend per E-Mail an bewerbung@cosmea-pflege.de und personal@cosmea-pflege.de frei und stößt damit den Empfehlungsprozess offiziell an.
- Wichtig: In allen E-Mails (inkl. CC an das Recruiting-Team und der Freigabe durch den Betriebsleiter) müssen folgende Informationen vollständig enthalten sein:
- Name des Mitarbeiters, der die Empfehlung ausgesprochen hat
- Name der empfohlenen Person
- Geplante Wochenstunden
- Gewünschte Position
- Standort
5. Auszahlung der Prämie
- Maximale Auszahlungssumme: Die Höhe der Empfehlungsprämie variiert je nach Position des empfohlenen Mitarbeiters sowie dessen Arbeitszeitmodell:
- Führungskräfte (Betriebsleitung / Standortleitung / Pflegedienstleitung): 2.000 Euro
- Pflegefachkräfte (mit 3-jähriger Pflegeausbildung) und Bürofachkräfte: 1.200 Euro
- Fachkräfte (mit 1-jähriger Pflegeausbildung): 1.000 Euro
- PHK/EH (Pflegehelfer und -assistenz): 800 Euro
- Hauswirtschaft: 600 Euro
- Prozentualer Anteil nach Arbeitszeitmodell:
- Pflegefachkräfte:
- 20-32 Std./Woche: 100 % der Prämie
- Sonstige Stundenanzahl: 60 % der Prämie
- ≤ 10 Std./Woche: 0 % der Prämie
- Führungskräfte und Bürofachkräfte:
- 40 Std./Woche: 100 % der Prämie
- Teilzeitmodelle: 60 % der Prämie
- ≤ 10 Std./Woche: 0 % der Prämie
- Pflegefachkräfte:
- Zeitpunkt der Auszahlung:
- 33 % der Prämie werden ausgezahlt, wenn der Mitarbeiter in den ersten sechs Wochen nach Arbeitsbeginn überwiegend arbeitsfähig war und tatsächlich gearbeitet hat. Kurze Fehlzeiten (z. B. aufgrund von Krankheit bis zu insgesamt fünf Kalendertagen) schließen eine Auszahlung nicht aus. Längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder andere Fehlzeiten können eine Auszahlung ausschließen. Die Auszahlung erfolgt mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Ablauf der sechs Wochen. Der genaue Auszahlungstermin hängt vom individuellen Eintrittsdatum sowie den Abrechnungsprozessen des Personalverwaltung-Teams ab.
- 67 % der Prämie werden ausgezahlt, wenn der Mitarbeiter sechs Monate nach Arbeitsbeginn weiterhin im Unternehmen beschäftigt ist und in diesem Zeitraum überwiegend arbeitsfähig war sowie tatsächlich gearbeitet hat. Auch hier schließen kurze Fehlzeiten (z. B. Krankheitstage bis zu insgesamt zehn Kalendertagen innerhalb der sechs Monate) eine Auszahlung nicht aus. Längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder andere erhebliche Fehlzeiten können die Auszahlung ausschließen. Die Auszahlung erfolgt mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Ablauf der sechs Monate. Der genaue Auszahlungstermin hängt vom individuellen Eintrittsdatum sowie den Abrechnungsprozessen des Personalverwaltung-Teams ab.
6. Ausschlüsse und Ausnahmen
- Führungskräfte (Betriebsleitung / Standortleitung / Pflegedienstleitung): Führungskräfte sind von der Prämienzahlung ausgeschlossen, da sie ein intrinsisches Interesse an der Empfehlung von qualifizierten Mitarbeitern haben sollten.
- Sonderregelungen: Jegliche Sonderregelungen oder Ausnahmen sind dem Unternehmen vorbehalten und werden individuell geprüft.
7. Betrugsprävention
Um die Integrität der Kampagne zu gewährleisten, wird jede Empfehlung auf ihre Echtheit geprüft. Der empfohlene Bewerber muss im Interviewprozess aktiv und direkt auf die Empfehlung durch den Mitarbeiter hinweisen. Sollten Empfehlungen nachträglich eingereicht oder absichtlich verzögert werden, wird die Prämie nicht ausgezahlt. Bei nachgewiesenem Missbrauch oder Betrug behält sich das Unternehmen vor, die Auszahlung der Prämie zu verweigern und den Mitarbeiter ggf. disziplinarisch zu behandeln.
8. Datenschutz
Die im Rahmen der Kampagne erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Kampagne und zur Auszahlung der Prämie verwendet. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
9. Änderungen und Beendigung der Kampagne
Die Cosmea Pflege Gruppe behält sich das Recht vor, diese Kampagne jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden. Teilnehmer werden über Änderungen rechtzeitig informiert.
10. Haftung
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die Nichtauszahlung von Prämien, die auf falschen Angaben der teilnehmenden Mitarbeiter oder des empfohlenen Bewerbers basieren. Ebenso übernimmt das Unternehmen keine Haftung für technische Fehler, die die Teilnahme an der Kampagne verhindern könnten.
11. Schlussbestimmungen
- Rechtsgültigkeit: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der [Land/Region des Unternehmenssitzes].
- Gerichtsstand: Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kampagne ist der Sitz des Unternehmens.
12. Kontakt
Für Rückfragen oder bei Unklarheiten zur Kampagne wenden Sie sich bitte an [Kontaktinformationen des Unternehmens].
Zusatz
Für eine bessere Lesbarkeit wird in diesen AGB die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind alle Formulierungen geschlechtsneutral zu verstehen und umfassen alle Personen unabhängig von Geschlecht.
Anhang: Tochtergesellschaften der Cosmea Pflege GmbH
- Cosmea Pflege Holding GmbH
- Cosmea Pflege Mannheim GmbH
- Cosmea Pflege Weinheim GmbH
- Cosmea Pflege Heidelberg GmbH
- Cosmea Pflege Karlsruhe GmbH
- Cosmea Ambulante Pflege Friedrichsthal GmbH
- Cosmea Pflege Friedrichsthal GmbH
- Cosmea Pflege Winnenden GmbH
- Cosmea Pflege Landau GmbH
- Cosmea Pflege BP GmbH
- Cosmea Pflege Hauenstein GmbH
- Cosmea Pflege Rhein-Erft GmbH
- Cosmea Pflege Augsburg GmbH
- Cosmea Intensivpflege Schwaben GmbH
- Cosmea Pflege Augsburg Nord GmbH
- Cosmea pflegeperfekt GmbH & co KG
- Cosmea Pflege Untersteinach GmbH (Exklusivpflege & Tagespflege)
- Cosmea Pflege Kulmbach GmbH
- Cosmea Pflege Ostbayern GmbH
- Cosmea Pflege Kolbermoor GmbH
- Cosmea Pflege QValere GmbH
Stand: 23.04.2025
