Behandlungspflege
Behandlungspflege
Behandlungspflege
Von Pflegefachkräften auf Grundlage ärztlicher Verordnungen durchgeführt.
Wann spricht man von Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patient:innen zu Hause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei Patient:innen verordnen.
Die Behandlungspflege wird also ausschließlich von unseren Fachkräften durchgeführt. Sie ziehen Kompressionsstrümpfe an und aus, wechseln Verbände, versorgen Wunden, messen Blutdruck oder überwachen Beatmungsgeräte, je nach ärztlicher Verordnung. Auch in den eigenen vier Wänden ist es möglich, pflegebedürftigen Patienten eine optimale medizinische Versorgung zu bieten. Die häufigsten medizinischen Verordnungen sind:
- Medikamentöse Behandlung
- Injektionen
- Verbandswechsel
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbändern
- Parenterale Ernährung
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Inhalation
- Katheterwechsel und Blasenspülung
Unsere Leistungen
Wir begleiten Sie von Beginn an und erbringen eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege.