
Medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung.
Behandlungspflege wird über ein Rezept vom Arzt verordnet und umfasst Tätigkeiten, die nur entsprechende Fachkräfte durchführen.
Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung durch unsere ausgebildeten Fachkräfte aus der Alten- oder Gesundheitspflege im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden.
Sie beinhaltet medizinische Aufgaben, die infolge einer Erkrankung notwendig sind, wie beispielsweise Blutzuckerkontrolle, Dekubitusbehandlung, Medikamentengabe, Verbandswechsel und Wundversorgung.
Die Behandlungspflege findet in der Regel im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder bei Angehörigen statt. Dies ermöglicht eine individuelle und kontinuierliche Versorgung, die dazu beitragen kann, Krankenhausaufenthalte zu reduzieren oder zu vermeiden.
Während die Grundpflege alltägliche Unterstützung wie Körperpflege, An- und Auskleiden oder Nahrungszubereitung umfasst und von Pflegepersonen wie Altenpflegehelfern, pflegenden Angehörigen oder Betreuungspersonen durchgeführt wird, beinhaltet die Behandlungspflege spezifische medizinische Leistungen, die ausschließlich von examiniertem Pflegepersonal ausgeführt werden dürfen.



Wer übernimmt die Kosten der Behandlungspflege?
Die Kosten für die Behandlungspflege werden laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) von den Krankenkassen übernommen, nachdem die Verordnung auf medizinische Notwendigkeit geprüft und genehmigt wurde.
Patienten leisten unter Umständen eine geringe Zuzahlung, wobei chronisch Kranke, Empfänger der Grundsicherung im Alter und Schwangere davon ausgenommen sind.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege?
Während die Grundpflege alltägliche Unterstützung wie Körperpflege, An- und Auskleiden oder Nahrungszubereitung umfasst und von Pflegefachkräften oder Pflegehelfern, pflegenden Angehörigen oder Betreuungspersonen durchgeführt wird,
beinhaltet die Behandlungspflege spezifische medizinische Leistungen, die ausschließlich von examiniertem Pflegepersonal ausgeführt werden dürfen. Die Grundlage zur Durchführung ist immer ein ärztliches Rezept bzw. Verordnung.