Rehabilitation und Teilhabe

Menschen zur Seite stehen, für ein selbst bestimmtes und aktives Leben.

Rehabilitation und Teilhabe nach SGB: Ihre Möglichkeiten und unsere Unterstützung

Die soziale Teilhabe und Rehabilitation sind zentrale Bestandteile des Sozialgesetzbuches (SGB) in Deutschland. Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung sollen durch gezielte Maßnahmen unterstützt werden, um ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Doch welche Rechte haben Betroffene, welche Leistungen können in Anspruch genommen werden, und wie kann unser ambulanter Pflegedienst dabei helfen?

Das Sozialgesetzbuch (SGB) sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu unterstützen. Hierbei stehen insbesondere das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und das SGB XII (Sozialhilfe, Eingliederungshilfe) im Fokus. Die Ziele der Rehabilitation und Teilhabe sind:

  • Die Wiederherstellung oder Verbesserung der gesundheitlichen Situation
  • Die Förderung der Selbstständigkeit im Alltag
  • Die Eingliederung in das gesellschaftliche Leben und gegebenenfalls in das Arbeitsleben
  • Die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
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Das persönliche Budget nach SGB IX

Das persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Personen, notwendige Hilfen selbst zu organisieren und zu finanzieren. Anstatt Sachleistungen durch Rehabilitationsträger zu erhalten, wird ein festgelegter Betrag zur eigenverantwortlichen Verwendung ausgezahlt. Dadurch können Betroffene individuell entscheiden, welche Unterstützung für sie am sinnvollsten ist.

Ein Beispiel ist die Bezahlung eines persönlichen Assistenten durch das Budget, anstatt eine festgelegte Leistung durch eine Einrichtung in Anspruch nehmen zu müssen. Zudem gibt es die Möglichkeit eines trägerübergreifenden Budgets, das mehrere Leistungsträger wie Krankenkassen, Pflege- oder Unfallversicherungen einbezieht. Dadurch wird die Antragstellung erleichtert und eine flexible Nutzung ermöglicht, etwa für ambulante Hilfe nach SGB XI (Pflegeversicherung).

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Ein professioneller und zuverlässiger Pflegedienst. Durch mein persönliches Budget nach SGB und dieser Unterstützung kann ich meiner Arbeit nachgehen.
Herr W.
Kunde
Augsburg, Bayern
Zitat 2
Frau S.
Kundin
Landau in der Pfalz, Rheinland- Pfalz
Zitat 3
Herr A.
Kunde
Rosenheim, Bayern

Leistungen unserer Pflegedienste: Unterstützung nach Ihren Bedürfnissen

Unser ambulanter Pflegedienst bietet bedürfnisorientierte Unterstützung, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen bestmöglich nutzen können. Dazu gehören:

 

  • Beratung und Antragstellung: Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Anträge zu stellen, damit Sie all ihre Leistungen beziehen können
  • Pflege und Betreuung: Ob Grundpflege, Behandlungspflege oder intensive Betreuung – wir unterstützen Sie im Alltag.
  • Begleitung zu Therapien und Arztbesuchen: Damit Sie Ihre Reha-Maßnahmen optimal nutzen können.
  • Alltagsunterstützung und Assistenz: Wir helfen Ihnen bei der Haushaltsführung und unterstützen Sie bei sozialen und beruflichen Teilhabe-Maßnahmen.
  • Beratung zur Wohnraumanpassung: Wir geben Tipps zur barrierefreien Gestaltung Ihrer Wohnung und helfen Ihnen bei der Umsetzung.

Die Rehabilitation und Teilhabe nach SGB bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Menschen mit Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Unser ambulanter Pflegedienst ist an Ihrer Seite, um Sie bestmöglich zu unterstützen – von der Beratung bis zur individuellen Pflege.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Bedürfnisse!

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