Pflegeberatung

Hier finden Sie für Ihre Pflegesituation Orientierung, Information und Hilfestellung.

Bei Fragen zur ambulanten Pflege stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Hier finden Sie für Ihre Pflegesituation Orientierung, Information und Hilfestellung. Die verpflichtenden Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung des Pflegebedürftigen. Es ist ratsam, diese Beratungsleistung zu nutzen, sobald eine Pflegesituation eintritt bzw. zur Qualitätssicherung bei stattfindender ambulanter Pflege. Unsere Mitarbeiter kennen die passenden Hilfsangebote und beraten Sie umfassend. Die Kosten für die Pflegeberatung werden von Ihrer Kasse übernommen.

Von der Organisation der Pflege zu Hause oder im Heim bis hin zu Fragen über Kosten und Leistungen der Pflegeversicherung: Wir helfen auch bei der Antragstellung für Leistungen und bei Fragen zum Medizinischen Dienst oder Medicproof.

In intensiven Beratungsgesprächen analysieren wir die Situation und planen gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen die benötigte Versorgung. Die Pflegeberatung klärt auch über Entlastungsleistungen wie Verhinderungspflege auf, um eine Überforderung pflegender Angehöriger zu vermeiden.

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Pflegeberatung von Experten

Terminvereinbarung

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns ein Kontaktformular auf der Website. Wir melden uns umgehend bei ihnen um einen gemeinsamen Beratungstermin zu finden.

Beratung

Jede Lebenssituation ist anders. Wir nehmen uns Zeit für Sie und besprechen gemeinsam wie wir Sie in Zukunft entlasten können. Wir beantworten Fragen zu Organisation, Pflegeleistungen und Abrechnung.

Pflege zu Hause

Nachdem wir gemeinsam einen Plan erstellt haben, wird dieser auch umgesetzt. Wir können Ihnen die Hilfe anbieten, welche Sie brauchen und müssen nicht auf andere Anbieter verweisen.

Wie hilft die Pflegeberatung? Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Pflegende Angehörige stehen oft allein mit ihren Herausforderungen und Aufgaben. Da diese Menschen für Pflegebedürftige wichtige Bezugspersonen sind, ist es wichtig, eine dauerhafte Überforderung zu vermeiden.

Die Pflegeversicherung stellt diverse Unterstützungsangebote bereit, wie etwa die Verhinderungspflege, um pflegenden Angehörigen Entlastung zu bieten. Pflegeberater*innen bieten Informationen zu diesen und weiteren Hilfen der Pflegeversicherung an und unterstützen bei der Beantragung.

Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Gemäß den aktuellen Richtlinien und Bestimmungen ist es notwendig, dass Sie einen Beratungseinsatz durchführen lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Pflegebedürftigkeit angemessen bewertet und dokumentiert wird. Der Beratungseinsatz wird durch unser qualifiziertes Personal durchgeführt, um die Pflegeleistungen entsprechend abzustimmen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Pflege und Unterstützung erhalten.

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