
Haushaltshilfe für Senioren und pflegebedürftige Menschen
Unsere Haushaltshilfen: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen
Durch Krankheit, Unfall oder bei Pflegebedürftigkeit kann der Alltag besonders für Menschen, die weiterhin in ihren eigenen vier Wänden bleiben, zu einer Herausforderung werden. In solchen Fällen benötigen sie oft Unterstützung im Haushalt, zum Beispiel beim Putzen oder Kochen. Eine Haushaltshilfe kann diese Aufgaben übernehmen.
Zu den typischen Aufgaben zählen das Reinigen der Wohnung, das Waschen der Wäsche sowie Einkäufe oder die Zubereitung von Mahlzeiten.






Kostenübernahme bei Pflegegrad
Finanzielle Hilfen für eine Haushaltshilfe sind über den Entlastungsbetrag möglich, für Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5. Dieser Betrag kann genutzt werden, um die Kosten für diese Unterstützungsleistungen zu decken.
In vielen Fällen tritt die Pflegekasse oder die Krankenkasse als Kostenträger auf, abhängig von der individuellen Situation und dem Bedarf des Betroffenen.
Wenn langfristig Unterstützung nötig ist, sollte ein Pflegegrad beantragt werden. Denn ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf die Pflegesachleistungen. Diese Sachleistung können Sie für die Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung versorgt wird und allein lebt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Sachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad.
Neben den Pflegesachleistungen können auch Gelder aus der Verhinderungspflege für die Finanzierung der Haushaltshilfe eingesetzt werden.