Hilfen im Haushalt

Haushaltshilfe für Senioren und pflegebedürftige Menschen

Unsere Haushaltshilfen: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen

Durch Krankheit, Unfall oder bei Pflegebedürftigkeit kann der Alltag besonders für Menschen, die weiterhin in ihren eigenen vier Wänden bleiben, zu einer Herausforderung werden. In solchen Fällen benötigen sie oft Unterstützung im Haushalt, zum Beispiel beim Putzen oder Kochen. Eine Haushaltshilfe kann diese Aufgaben übernehmen.

Zu den typischen Aufgaben zählen das Reinigen der Wohnung, das Waschen der Wäsche sowie Einkäufe oder die Zubereitung von Mahlzeiten.

 

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Hilfe im Haushalt wo sie gebraucht wird:

Wäsche pflegen und Bügeln

Wäschepflege umfasst das Waschen, Trocknen, Bügeln, Falten, Sortieren und Wegräumen der Kleidung, um sie sauber und ordentlich zu halten.

Einkaufen

Einkaufen umfasst das Planen, Besorgen und Transportieren von Lebensmitteln und anderen benötigten Waren, um den Haushalt optimal zu versorgen.

Mahlzeiten zubereiten

Mahlzeiten zubereiten beinhaltet das gemeinsame Besprechen, sorgfältige Vorbereiten, liebevolle Kochen und ansprechende Anrichten der Speisen. Dazu gehört auch das anschließende Aufräumen sowie die Reinigung des Essbereichs und der Kochflächen.

Wohnungsreinigung

Die Wohnungsreinigung umfasst das Staubsaugen, Wischen, Abstauben, Reinigen von Oberflächen sowie das Aufräumen, um für Sauberkeit und Wohlbefinden im Zuhause zu sorgen.

Müll entsorgen

Die Müllentsorgung umfasst das Leeren von Abfalleimern, das Trennen von Recyclingmaterialien und das ordnungsgemäße Entsorgen, um für Hygiene und Ordnung zu sorgen.

Gesellschaft und Begleitung

Gesellschaft und Begleitung umfassen einfühlsame Unterstützung im Alltag, wie gemeinsame Gespräche, Spaziergänge oder die Begleitung zu Arztterminen und anderen wichtigen Anlässen, um Sicherheit und soziale Teilhabe zu fördern.

Kostenübernahme bei Pflegegrad

Finanzielle Hilfen für eine Haushaltshilfe sind über den Entlastungsbetrag möglich, für Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5. Dieser Betrag kann genutzt werden, um die Kosten für diese Unterstützungsleistungen zu decken.

In vielen Fällen tritt die Pflegekasse oder die Krankenkasse als Kostenträger auf, abhängig von der individuellen Situation und dem Bedarf des Betroffenen.

Wenn langfristig Unterstützung nötig ist, sollte ein Pflegegrad beantragt werden. Denn ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf die Pflegesachleistungen. Diese Sachleistung können Sie für die Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung versorgt wird und allein lebt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Sachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad.

Neben den Pflegesachleistungen können auch Gelder aus der Verhinderungspflege für die Finanzierung der Haushaltshilfe eingesetzt werden.

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