Verhinderungspflege

Auszeit von der Pflege? Unsere Pflegedienste vertreten und unterstützen pflegende Angehörige.

Verhinderungspflege nach SGB 10: Vertretung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen.

Die Pflege von Angehörigen ist Sorgearbeit und jeder braucht mal eine Pause. Pflegende Angehörige brauchen auch eine Auszeit von der Pflege. Etwa für ein paar Stunden wegen eines Behördentermins. Oder aber für mehrere Tage oder Wochen aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs. Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen können.

Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen, um pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig die notwendige Pflegeleistung aufrecht zu erhalten. Die sogenannte Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese gibt es ab Pflegegrad 2. 

Wer kümmert sich um Ihre Angehörigen? Unsere qualifizierten Pflege- und Betreuungskräfte sind mit Herz und Kompetenz an der Seite Ihrer Familienmitglieder, wenn Sie es einmal nicht können. Melden Sie Sich bei uns und wir organisieren mit Ihnen Ihre Auszeiten.

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